Roland Wyss - Autoelektrik
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Chip-Tuning (ab 1. April 2010):

- Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (so genanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine Typengenehmigung. Wer Änderungen ohne diese Bewilligung durch das vom ASTRA beauftragte DTC (Dynamic Test Center in Vauffelin), an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme stellt sicher, dass Fahrzeuge auch nach einem Chip-Tuning verkehrs- und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend Lärm und Abgas einhalten.
Rückrufaktionen direkt durch das ASTRA (ab 1. April 2010):
- Neu soll das ASTRA bei gefährlichen Mängeln an Fahrzeugen die Möglichkeit erhalten, Rückrufaktionen zu lancieren, wenn der Hersteller oder der Importeur selber untätig bleibt, weil er z.B. finanziell nicht mehr in der Lage ist, eine Rückrufaktion durchzuführen oder das Geschäft aufgegeben hat..

 

 

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